Informationen der Initiativgruppe „Schutz vor Schienenverkehrslärm“ beim Bürgerverein Friedrichshagen e.V. vom Juni 2010

    Anfang 2010 informierte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages den Bürgerverein Friedrichshagen über die Ablehnung der von unserer Initiativgruppe im Mai 2008 initiierten und mittlerweile von mehr als tausend Einwohnern unterstützten Eingabe zum übermäßigen Eisenbahnlärm im Ortsbereich von Friedrichshagen. Als Begründung wird wiederum angeführt, dass es sich bei der Erneuerung der Eisenbahnbrücke an der Bölschestrasse im Jahre 2004 lediglich um eine Instandhaltungsmaßnahme gehandelt habe, um die bestimmungsgemäße Befahrbarkeit der Brücke mit max. 120 km/h zu gewährleisten. Daraus sei kein Anspruch auf Lärmschutz abzuleiten. Ansonsten verweist der Petitionsausschuss auf die Aufnahme dieser „Ortsdurchfahrt“ in das mit Bundesmitteln geförderte langfristige Lärmsanierungsprogramm von Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn, ohne auf den längst geplanten Ausbau dieser Fernbahnstrecke auf eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen einzugehen.

    Fast zeitgleich erhielt unsere Initiativgruppe Kenntnis vom Antwortschreiben des neuen Bahnchefs, Dr. Grube, auf die von uns angeregte Anfrage des Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Dr. Gysi, bezüglich der möglichen Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der besagten Eisenbahnbrücke im Vorgriff auf den mit solchen Maßnahmen geplanten Ausbau dieses Streckenabschnitts auf 160 km/h. Dr. Grube geht in seinem Schreiben konkret auf die Unzweckmäßigkeit und Nichtfinanzierbarkeit der Errichtung von Schallschutzwänden vor Abschluss des betreffenden Planungsverfahrens ein. Als kompetenten Ansprechpartner für unser Anliegen benannte er einen für die Fernbahnstrecke Berlin/Ostbhf. – Frankfurt/O. tätigen Projektingenieur, Herrn Molkenthin von der Projektbau GmbH der Deutschen Bahn

    Im Juni diesen Jahres fand daraufhin ein ausführliches Gespräch von drei Vertretern unserer Initiativgruppe mit Herrn Molkenthin und zwei weiteren Mitarbeitern der DB Projektbau GmbH, unter anderem dem Projektteamleiter für die Maßnahme, Herrn Baitinger, statt. Im Verlauf des Gespräches wurden unsere Fragen zum aktuellen Stand der Planung des Streckenausbaus des Planungsabschnitts 7 (PA 7) „Köpenick Bf (ausschließlich) bis Erkner Bf (ausschließlich)“ und der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen eingehend beantwortet. Nachfolgend die wichtigsten Informationen „aus erster Hand“.

    Mit der Fertigstellung des Neubaus unseres Streckenabschnitts und seiner Inbetriebnahme kann nicht vor 2015 bzw. 2016 gerechnet werden. Zwei Gründe sind für die mehrmalige Verzögerung von Planung und Baudurchführung maßgebend. Erstens die Überarbeitung der Planunterlagen für die Streckenabschnitte von Karlshorst bis Friedrichshagen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Neuberechnung der Lärmemissionen auf der Grundlage von EU–Richtlinien über niedrigere Grenzwerte für Eisenbahnlärm. Zweitens die bautechnologisch bedingten, betrieblichen Abhängigkeiten des parallel durchgeführten Neubaus der Bahnstrecke Berlin – Cottbus. Zwecks Einhaltung der vorgegebenen Baufristen wird die Baumaßnahme auf der besagten Bahnstrecke unter Vollsperrung abgewickelt und der betreffende Güterverkehr teilweise auf die Fernbahnstrecke Berlin – Frankfurt/Oder umgeleitet – Grund für die temporäre Mehrbelastung der Anwohner auf dieser Strecke!

    Zur Zeit werden nach erneuter öffentlicher Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen des Planungsabschnitts 6 (PA 6) für den Streckenbereich des neu zu bauenden Regionalbahnhofs Köpenick durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Einwendungen der betroffenen Anwohner geprüft bzw. in die endgültige Planung eingearbeitet – Voraussetzung für den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss und den Beginn der Bauarbeiten an diesem Streckenabschnitt im nächsten Jahr. Derzeit wird parallel die Planungsarbeit für unseren Streckenabschnitt fortgesetzt und nach Abschluss beim Eisenbahnbundesamt zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Demnach kann mit der öffentlichen Auslegung der betreffenden Planunterlagen für die betroffenen Einwohner von Friedrichshagen/Hirschgarten nicht vor 2012 und mit dem Baubeginn nicht vor 2013 gerechnet werden.

    Alle Bauarbeiten sollen bei laufendem Zugverkehr durchgeführt werden. Die Erneuerung des Gleiskörpers und der Fernbahngleise wird abschnittsweise so realisiert, dass alle Züge die jeweiligen Baustellen auf dem Nachbargleis passieren können. Damit verbunden ist eine Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit entsprechend der sicherungstechnischen Anforderungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzes, d.h. auch eine gewisse Verminderung des Eisenbahnlärms in dieser Zeit.

    Zum Lärmschutz ist mit dem abschnittsweisen Ausbau des Bahnkörpers die Errichtung unterschiedlich hoher Schallschutzwände (aktiver Schallschutz) entlang der Wohnbesiedlung geplant; im Bereich der beidseitigen Besiedelung östlich des S-Bahnhofs Friedrichshagen nicht nur auf beiden Seiten der Gleisanlage, sondern auch zwischen S-Bahn und Fernbahn. Zur Einhaltung der für die Lärmimmissionen vorgeschriebenen Grenzwerte von 59 db(A) tagsüber und 49 db(A) in den Nachtstunden werden auf der Grundlage detaillierter Berechnungen an bestimmten Häusern Schallschutzmaßnahmen (passiver Schallschutz) dem Grunde nach geplant. Überdies werden die Bahnschienen als „Besonders überwachte Gleise“ einer jährlichen vorbeugenden Kontrolle unterzogen und je nach Messergebnissen und Erfordernis zur Optimierung der Lärmemissionswerte maschinell geschliffen, soweit der Planfeststellungsbeschluss die DB Netz AG hierzu verpflichten wird. Zum Erschütterungsschutz wurden bereits punktuelle Messungen als Grundlage für die Berechnung zu erwartender Erschütterungen durchgeführt. Im Regelfall verpflichtet die Planfeststellungsbehörde die DB Netz AG dazu, sechs bis zwölf Monate nach Abschluss der Umbauarbeiten und nach Aufnahme des Betriebes an den bislang gemessenen Punkten nochmals Erschütterungsmessungen zur Feststellung der Einhaltung der Prognosewerte durchzuführen; bei Überschreitung der Prognosewerte werden entsprechende Schutzmaßnahmen geplant und durchgeführt.Die Planfeststellungsbehörde entscheidet auch über Entschädigungsansprüche der Betroffenen. Unsere Gesprächspartner zeigten sich auskunftsfreudig und an kooperativem Miteinander interessiert. Großen Wert legen sie auf persönliche Beteiligung aller betroffenen Anwohner an der öffentlichen Auslegung der öffentlich aus zulegenden Planunterlagen mit konkreten Fragen und schriftlichen Einwendungen. Sie hoffen mit uns, dass im Zuge der Realisierung des sog. Sparpakets der Bundesregierung keine Abstriche an der Finanzierung des international vereinbarten und zum größten Teil bereits fertiggestellten Vorhabens „Ausbau der Fernbahnstrecke Berlin – Warschau“ vorgenommen werden.

    Sowohl Dr. Grube in seinem Schreiben an Dr. Gysi, als auch unsere Ansprechpartner machten auf die Bedeutung der Einführung einer neuen Bremstechnik für Güterwaggons aufmerksam, die zur Verringerung der Lärmemission um bis zu 10 db(A) führen kann. Allerdings konnte die Deutsche Bahn damit erst 5.300 neue Güterwagen ausrüsten. Eine in Vorbereitung befindliche Verordnung zur Gebührenerhebung bei Überschreitung bestimmter Lärmemissionswerte auf Bahnstrecken der Europäischen Union soll Anreiz zur Umrüstung alter und Ausrüstung neuer Güterwagen mit dieser Technik durch die Unternehmen des Eisenbahngüterverkehrs schaffen. „Verkehrslärm und Lärmschutz ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Wir sind uns bewusst, dass die Akzeptanz des Eisenbahnverkehrs maßgeblich von einer akzeptablen Lösung dieser Problematik abhängt“ versichert der Bahnchef im erwähnten Brief an unseren Bundestagsabgeordneten. – Messen wir also alle das praktische Handeln von Vorstand und Besitzer der Deutschen Bahn an diesen Worten!

    Jens-Peter Dierichs, Mitglied des Vorstandes und der Initiativgruppe des Bürgervereins
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