Informationen der Initiativgruppe „Schutz vor Schienenverkehrslärm“ beim Bürgerverein
Friedrichshagen e.V. vom Juni 2010
Anfang 2010 informierte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages den
Bürgerverein Friedrichshagen über die Ablehnung der von unserer Initiativgruppe im Mai
2008 initiierten und mittlerweile von mehr als tausend Einwohnern unterstützten Eingabe
zum übermäßigen Eisenbahnlärm im Ortsbereich von Friedrichshagen.
Als Begründung wird wiederum angeführt, dass es sich bei der Erneuerung der
Eisenbahnbrücke an der Bölschestrasse im Jahre 2004 lediglich um eine Instandhaltungsmaßnahme
gehandelt habe, um die bestimmungsgemäße Befahrbarkeit der Brücke mit
max. 120 km/h zu gewährleisten. Daraus sei kein Anspruch auf Lärmschutz abzuleiten.
Ansonsten verweist der Petitionsausschuss auf die Aufnahme dieser „Ortsdurchfahrt“ in das
mit Bundesmitteln geförderte langfristige Lärmsanierungsprogramm von Eisenbahnstrecken
der Deutschen Bahn, ohne auf den längst geplanten Ausbau dieser Fernbahnstrecke auf eine
Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen
einzugehen.
Fast zeitgleich erhielt unsere Initiativgruppe Kenntnis vom Antwortschreiben des neuen
Bahnchefs, Dr. Grube, auf die von uns angeregte Anfrage des Bundestagsabgeordneten
unseres Wahlkreises, Dr. Gysi, bezüglich der möglichen Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen
im Bereich der besagten Eisenbahnbrücke im Vorgriff auf den mit solchen
Maßnahmen geplanten Ausbau dieses Streckenabschnitts auf 160 km/h. Dr. Grube geht in
seinem Schreiben konkret auf die Unzweckmäßigkeit und Nichtfinanzierbarkeit der
Errichtung von Schallschutzwänden vor Abschluss des betreffenden Planungsverfahrens ein.
Als kompetenten Ansprechpartner für unser Anliegen benannte er einen für die
Fernbahnstrecke Berlin/Ostbhf. – Frankfurt/O. tätigen Projektingenieur, Herrn Molkenthin
von der Projektbau GmbH der Deutschen Bahn
Im Juni diesen Jahres fand daraufhin ein ausführliches Gespräch von drei Vertretern unserer
Initiativgruppe mit Herrn Molkenthin und zwei weiteren Mitarbeitern der DB Projektbau
GmbH, unter anderem dem Projektteamleiter für die Maßnahme, Herrn Baitinger, statt. Im
Verlauf des Gespräches wurden unsere Fragen zum aktuellen Stand der Planung des
Streckenausbaus des Planungsabschnitts 7 (PA 7) „Köpenick Bf (ausschließlich) bis Erkner Bf
(ausschließlich)“ und der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen eingehend beantwortet.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen
„aus erster Hand“.
Mit der Fertigstellung des Neubaus unseres Streckenabschnitts und seiner Inbetriebnahme
kann nicht vor 2015 bzw. 2016 gerechnet werden. Zwei Gründe sind für die mehrmalige
Verzögerung von Planung und Baudurchführung maßgebend. Erstens die Überarbeitung der
Planunterlagen für die Streckenabschnitte von Karlshorst bis Friedrichshagen nach einem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Neuberechnung der Lärmemissionen auf der
Grundlage von EU–Richtlinien über niedrigere Grenzwerte für Eisenbahnlärm. Zweitens
die bautechnologisch bedingten, betrieblichen Abhängigkeiten des parallel durchgeführten
Neubaus der Bahnstrecke Berlin – Cottbus. Zwecks Einhaltung der vorgegebenen Baufristen
wird die Baumaßnahme auf der besagten Bahnstrecke unter Vollsperrung abgewickelt und
der betreffende Güterverkehr teilweise auf die Fernbahnstrecke Berlin – Frankfurt/Oder
umgeleitet – Grund für die temporäre Mehrbelastung der Anwohner auf dieser Strecke!
Zur Zeit werden nach erneuter öffentlicher Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen
des Planungsabschnitts 6 (PA 6) für den Streckenbereich des neu zu bauenden
Regionalbahnhofs Köpenick durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Einwendungen der
betroffenen Anwohner geprüft bzw. in die endgültige Planung eingearbeitet –
Voraussetzung für den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss und den Beginn der
Bauarbeiten an diesem Streckenabschnitt im nächsten Jahr. Derzeit wird parallel die
Planungsarbeit für unseren Streckenabschnitt fortgesetzt und nach Abschluss beim
Eisenbahnbundesamt zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Demnach
kann mit der öffentlichen Auslegung der betreffenden Planunterlagen für die betroffenen
Einwohner von Friedrichshagen/Hirschgarten nicht vor 2012 und mit dem Baubeginn nicht
vor 2013 gerechnet werden.
Alle Bauarbeiten sollen bei laufendem Zugverkehr durchgeführt werden. Die Erneuerung des
Gleiskörpers und der Fernbahngleise wird abschnittsweise so realisiert, dass alle Züge die
jeweiligen Baustellen auf dem Nachbargleis passieren können. Damit verbunden ist eine
Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit entsprechend der sicherungstechnischen
Anforderungen zur Einhaltung der Arbeitsschutzes, d.h. auch eine gewisse Verminderung des
Eisenbahnlärms in dieser Zeit.
Zum Lärmschutz ist mit dem abschnittsweisen Ausbau des Bahnkörpers die Errichtung
unterschiedlich hoher Schallschutzwände (aktiver Schallschutz) entlang der Wohnbesiedlung
geplant; im Bereich der beidseitigen Besiedelung östlich des S-Bahnhofs Friedrichshagen
nicht nur auf beiden Seiten der Gleisanlage, sondern auch zwischen S-Bahn und Fernbahn.
Zur Einhaltung der für die Lärmimmissionen vorgeschriebenen Grenzwerte von 59 db(A)
tagsüber und 49 db(A) in den Nachtstunden werden auf der Grundlage detaillierter
Berechnungen an bestimmten Häusern Schallschutzmaßnahmen (passiver Schallschutz) dem
Grunde nach geplant. Überdies werden die Bahnschienen als „Besonders überwachte
Gleise“ einer jährlichen vorbeugenden Kontrolle unterzogen und je nach Messergebnissen
und Erfordernis zur Optimierung der Lärmemissionswerte maschinell geschliffen, soweit der
Planfeststellungsbeschluss die DB Netz AG hierzu verpflichten wird.
Zum Erschütterungsschutz wurden bereits punktuelle Messungen als Grundlage für die
Berechnung zu erwartender Erschütterungen durchgeführt. Im Regelfall verpflichtet die
Planfeststellungsbehörde die DB Netz AG dazu, sechs bis zwölf Monate nach Abschluss der
Umbauarbeiten und nach Aufnahme des Betriebes an den bislang gemessenen Punkten
nochmals Erschütterungsmessungen zur Feststellung der Einhaltung der Prognosewerte
durchzuführen; bei Überschreitung der Prognosewerte werden entsprechende
Schutzmaßnahmen geplant und durchgeführt.Die Planfeststellungsbehörde entscheidet
auch über Entschädigungsansprüche der Betroffenen.
Unsere Gesprächspartner zeigten sich auskunftsfreudig und an kooperativem Miteinander
interessiert. Großen Wert legen sie auf persönliche Beteiligung aller betroffenen Anwohner
an der öffentlichen Auslegung der öffentlich aus zulegenden Planunterlagen mit konkreten
Fragen und schriftlichen Einwendungen. Sie hoffen mit uns, dass im Zuge der Realisierung
des sog. Sparpakets der Bundesregierung keine Abstriche an der Finanzierung des
international vereinbarten und zum größten Teil bereits fertiggestellten Vorhabens „Ausbau
der Fernbahnstrecke Berlin – Warschau“ vorgenommen werden.
Sowohl Dr. Grube in seinem Schreiben an Dr. Gysi, als auch unsere Ansprechpartner
machten auf die Bedeutung der Einführung einer neuen Bremstechnik für Güterwaggons
aufmerksam, die zur Verringerung der Lärmemission um bis zu 10 db(A) führen kann.
Allerdings konnte die Deutsche Bahn damit erst 5.300 neue Güterwagen ausrüsten. Eine in
Vorbereitung befindliche Verordnung zur Gebührenerhebung bei Überschreitung
bestimmter Lärmemissionswerte auf Bahnstrecken der Europäischen Union soll Anreiz zur
Umrüstung alter und Ausrüstung neuer Güterwagen mit dieser Technik durch die
Unternehmen des Eisenbahngüterverkehrs schaffen.
„Verkehrslärm und Lärmschutz ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Wir sind uns bewusst,
dass die Akzeptanz des Eisenbahnverkehrs maßgeblich von einer akzeptablen Lösung dieser
Problematik abhängt“ versichert der Bahnchef im erwähnten Brief an unseren Bundestagsabgeordneten.
– Messen wir also alle das praktische Handeln von Vorstand und Besitzer der
Deutschen Bahn an diesen Worten!
Jens-Peter Dierichs, Mitglied des Vorstandes und der Initiativgruppe des Bürgervereins
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