Anlage zum Schreiben vom 24.01.2011



    Antwort der Bundesregierung

    auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi, Herbert Behrens, Heidrun Blum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE betreffend
    "Verzicht des Bundes auf den Ausbau der Schienenstrecke Berlin - Frankfurt (Oder) - Grenze D/PL"
    - Drucksache 17/4399


    Frage 1:
    Trifft die Angabe der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu, dass es einen "Verzicht des Bundes auf den Ausbau auf höhere Geschwindigkeiten des Fernbahngleises der Strecke nach Frankfurt (Oder) zwischen Ostbahnhof und Landesgrenze" gibt?

    Wenn ja, wer hat dies wann entschieden und warum hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit hierüber bislang noch nicht informiert?

    Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die Angabe der Senatsverwaltung?

    Antwort:
    Das Bundesministrerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die DB Netz AG haben im April 2009 zu o.g. Vorhaben entschieden, ein reduziertes Ausbauziel in den Planungsabschnitten 13 bis 15 in Berlin (Rummelsburg bis Köpenick(a)) zu realisieren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde über den Beschluss umgehend informiert. Das geänderte Konzept ermöglicht es, aufgetretene Kostensteigerungen in Grenzen zu halten.


    Frage 2:
    Welcher Art genau ist ggfs. der Beschluss der Bundesregierung?

    Antwort:
    In den Planungsabschnitten 13 bis 15 (Rummelsburg bis Köpenick (a)) wird als reduziertes Ausbauziel eine Geschwindigkeit von 120 km/h statt 160 km/h umgesetzt. Der daraus resultierende Fahrzeitverlust beträgt weniger als 1 Minute. Es folgt zudem keine Einschränkung der Kapazität. Der Regionalbahnhof Köpenick kann im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bedarfsplanes nicht vom Bund finanziert werden.


    Frage 3:
    Ist dieser Beschluss ggfs. endgültiger Natur, oder soll über diesen Beschluss erneut beraten werden, und wenn ja, wann?

    Antwort:
    Der Beschluss wird bereits planerisch umgesetzt.


    Frage 4:
    Welcher wie genau bezeichnete Abschnitt soll ggfs. weiterhin ausgebaut werden?

    Antwort:
    Abgesehen von den in Frage 2 erläuterten Änderungen wird der Ausbau wie im Verkehrsinvestitionsbericht (Bundestagsdrucksache 17/444) beschrieben.


    Frage 5:
    Welche Maßnahmen sollen ggfs. wann auf den Abschnitten durchgeführt werden, die jetzt nicht ausgebaut werden?

    Antwort:
    Im Mittefristzeitraum ist der Ersatz der Eisenbahnüberführungen Treskowallee und später der Rennbahnstraße geplant. Zusätzlich wird die Deutsche Bahn AG (DB AG) notwendige Unterhaltungs- und Ersatzmaßnahmen durchführen.


    Frage 6:
    Hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, den Bahnhof Köpenick zu einem Regionalbahnhof umzubauen?

    Wenn ja, in welchen Umfang und zu welchen Zeitpunkt soll diese Erweiterung realisiert weredn?

    Wenn nein, warum nicht?

    Antwort:
    Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.


    Frage 7:
    Soll der regionalbahnhof Karlshorst im Fall eines Verzichts auf den Umbau des Bahnhofd Köpenick der einzige Halt der Regionalbahn zwischen Ostbahnhof und Erkner bleiben und wenn ja, bis wann?


    Frage 8:
    Welcher Sanierungsbedarf wird für den Bahnhof Karlshorst im Fall eines Weiterbetriebes kalkuliert?


    Frage 9:
    Für welchen Zeitraum ist die Sanierung vorgesehen?

    Antwort:
    Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet

    Ein Halt in Karlshorst soll bis zur Inbetriebnahme des neuen Regionalbahnsteigs im Bahnhof Ostkreuz vsl. im Jahr 2016 aufrecht erhalten werden. Insofern gibt es auch keine Planungen der DB Netz AG zur Sanierung und Modernisierung des Bahnhofs. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Treskoallee muss wegen der sich ändernden Gleislage lediglich eine bauliche Anpassung der Bahnsteinkante des stadtauswärts führenden Bahnsteiges vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind nicht geplant.

    Abschrift - Sven Uebel, Mitglied der Initiativgruppe des Bürgervereins
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